Informationen
Auch nicht buchführungspflichtige Gewerbetreibende sind verpflichtet, gemäß § 22 UStG i.V.m. §§ 63 bis 68 UStDV ihre Betriebseinnahmen einzeln aufzuzeichnen. Taxischichtzettel sind gemäß § 147 Abs. 1 AO 1977 aufzubewahren. Sie genügen den sich aus der Einzelaufzeichnungspflicht ergebenden Mindestanforderungen. Dieses Taxiformular dient der Aufzeichnung der gefahrenen Kilometer und der Einnahmen in einer Schicht. Schichtzettel sollten folgende Angaben enthalten: das Schichtende, die Total- und Besetztkilometer, die Touren, den Fahrpreis, den Tachostand, die Fahrten ohne Uhr, die Gesamteinnahmen, die Lohnabzüge, die sonstigen Abzüge, die verbleibenden Resteinnahmen, die an den Unternehmer abgelieferten Beträge.
Formulare DIN A 5, Papier 160 g/qm weiß (gut beschreibbar)
Vorder- und rückseitig schwarz bedruckt.
Formulare DIN A 5, Papier 160 g/qm weiß (gut beschreibbar)
Vorder- und rückseitig schwarz bedruckt.
Staffelpreise
250 Stück: 29,90 EUR (35,58 EUR)
500 Stück: 44,90 EUR (53,43 EUR)
1.000 Stück: 69,00 EUR (82,11 EUR)
2.000 Stück: 108,00 EUR (128,52 EUR)
3.000 Stück: 139,00 EUR (165,41 EUR)
500 Stück: 44,90 EUR (53,43 EUR)
1.000 Stück: 69,00 EUR (82,11 EUR)
2.000 Stück: 108,00 EUR (128,52 EUR)
3.000 Stück: 139,00 EUR (165,41 EUR)
