Informationen
Auch nicht buchführungspflichtige Gewerbetreibende sind verpflichtet, gemäß § 22 UStG i.V.m. §§ 63 bis 68 UStDV ihre Betriebseinnahmen einzeln aufzuzeichnen. Taxischichtzettel sind gemäß § 147 Abs. 1 AO 1977 aufzubewahren. Sie genügen den sich aus der Einzelaufzeichnungspflicht ergebenden Mindestanforderungen. Dieses Taxiformular dient der Aufzeichnung der gefahrenen Kilometer und der Einnahmen in einer Schicht. Schichtzettel sollten folgende Angaben enthalten: das Schichtende, die Total- und Besetztkilometer, die Touren, den Fahrpreis, den Tachostand, die Fahrten ohne Uhr, die Gesamteinnahmen, die Lohnabzüge, die sonstigen Abzüge, die verbleibenden Resteinnahmen, die an den Unternehmer abgelieferten Beträge.
Formulare DIN A 5, Papier 160 g/qm weiß (gut beschreibbar)
Einseitig schwarz bedruckt.
Formulare DIN A 5, Papier 160 g/qm weiß (gut beschreibbar)
Einseitig schwarz bedruckt.
Staffelpreise
250 Stück: 19,90 EUR (23,68 EUR)
500 Stück: 34,90 EUR (41,53 EUR)
1.000 Stück: 58,00 EUR (69,02 EUR)
2.000 Stück: 75,00 EUR (89,25 EUR)
3.000 Stück: 99,00 EUR (117,81 EUR)
500 Stück: 34,90 EUR (41,53 EUR)
1.000 Stück: 58,00 EUR (69,02 EUR)
2.000 Stück: 75,00 EUR (89,25 EUR)
3.000 Stück: 99,00 EUR (117,81 EUR)
