Quittungen ohne Durchschlag: Formulare DIN A 6 quer, Papier 100 g/qm weiß, links seitlich geleimt zu Blocks á 50 Blatt auf Rückenkarton.
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Informationen

Taxiquittungen haben andere Voraussetzungen als Verzehrquittungen. Bei Taxifahrten ist auf Verlangen dem Fahrgast auf jeden Fall eine Quittung auszustellen. Diese muß enthalten:

  • Name und Anschrift des Unternehmers

  • die Ordnungsnummer des Taxis

  • Art und Umfang der Leistung (Fahrtstrecke)

  • den Fahrpreis

  • das Datum

  • die Unterschrift des Fahrers

und bei Beträgen über 150 € die Steuernummer oder USt-ID. Bei Beträgen über 150 € muss auf der Quittung auch der Mehrwertsteuerbetrag und die Steuer- oder Umsatzsteueridentnummer enthalten sein.

Zur Aufbewahrungspflicht der Taxiquittungen

Der Taxi-Unternehmer ist verpflichtet, für alle Quittungen (auch Kleinbetragsrechnungen) einen Durchschlag zehn Jahre lang aufzubewahren. Die Plicht zum Ausstellen einer Quittung leitet sich aus dem Umsatzsteuergesetz her und wird auch in der Taxiordnung geregelt. Trinkgelder sind auf der Taxiquittung gesondert auszuweisen.

Institutionskennzeichen (IK-Nr.)

Das Institutionskennzeichen ist ein eindeutiges Merkmal, das die Sozialversicherungsträger in die Lage versetzt, die Vielzahl der Überweisungen an Vertragspartner über Datenverarbeitungsanlagen sicher und schnell abwickeln zu können.

 

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Staffelpreise

16 Blocks: 47,00 EUR (55,93 EUR)
32 Blocks: 68,00 EUR (80,92 EUR)
64 Blocks: 117,00 EUR (139,23 EUR)
96 Blocks: 139,00 EUR (165,41 EUR)