Informationen
Taxiquittungen haben andere Voraussetzungen als Verzehrquittungen. Bei Taxifahrten ist auf Verlangen dem Fahrgast auf jeden Fall eine Quittung auszustellen. Diese muß enthalten:
Name und Anschrift des Unternehmers
die Ordnungsnummer des Taxis
Art und Umfang der Leistung (Fahrtstrecke)
den Fahrpreis
das Datum
die Unterschrift des Fahrers
und bei Beträgen über 150 € die Steuernummer oder USt-ID. Bei Beträgen über 150 € muss auf der Quittung auch der Mehrwertsteuerbetrag und die Steuer- oder Umsatzsteueridentnummer enthalten sein.
Zur Aufbewahrungspflicht der Taxiquittungen
Der Taxi-Unternehmer ist verpflichtet, für alle Quittungen (auch Kleinbetragsrechnungen) einen Durchschlag zehn Jahre lang aufzubewahren. Die Plicht zum Ausstellen einer Quittung leitet sich aus dem Umsatzsteuergesetz her und wird auch in der Taxiordnung geregelt. Trinkgelder sind auf der Taxiquittung gesondert auszuweisen.
Institutionskennzeichen (IK-Nr.)
Das Institutionskennzeichen ist ein eindeutiges Merkmal, das die Sozialversicherungsträger in die Lage versetzt, die Vielzahl der Überweisungen an Vertragspartner über Datenverarbeitungsanlagen sicher und schnell abwickeln zu können.
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Staffelpreise
32 Blocks: 68,00 EUR (80,92 EUR)
64 Blocks: 117,00 EUR (139,23 EUR)
96 Blocks: 139,00 EUR (165,41 EUR)
