Bei Taxen ist an der rechten unteren Ecke der Heckscheibe ein nach außen und innen wirkendes Schild nach Anlage 3 mit der Ordnungsnummer, die die Genehmigungsbehörde erteilt hat, anzubringen.
Schild mit Flausch-/Klettbefestigung für einfaches Anbringen und Abnehmen für Fahrzeuge im wechselnden Taxi- und Mietwagenbetrieb, 2-seitiger Druck
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