Informationen
Mietwagenquittungen haben andere Voraussetzungen als Verzehrquittungen. Bei Taxifahrten ist auf Verlangen dem Fahrgast auf jeden Fall eine Quittung auszustellen. Diese muß enthalten:
Name und Anschrift des Unternehmers
Art und Umfang der Leistung (Fahrtstrecke)
den Fahrpreis
das Datum
die Unterschrift des Fahrers
und bei Beträgen über 150 € die Steuernummer oder USt-ID. Bei Beträgen über 150 € muss auf der Quittung auch der Mehrwertsteuerbetrag und die Steuer- oder Umsatzsteueridentnummer enthalten sein.
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Staffelpreise
8 Blocks: 59,20 EUR (70,45 EUR)
16 Blocks: 99,40 EUR (118,29 EUR)
24 Blocks: 129,60 EUR (154,22 EUR)
32 Blocks: 160,40 EUR (190,88 EUR)
40 Blocks: 191,20 EUR (227,53 EUR)
16 Blocks: 99,40 EUR (118,29 EUR)
24 Blocks: 129,60 EUR (154,22 EUR)
32 Blocks: 160,40 EUR (190,88 EUR)
40 Blocks: 191,20 EUR (227,53 EUR)
