Informationen
Mietwagenquittungen haben andere Voraussetzungen als Verzehrquittungen. Bei Taxifahrten ist auf Verlangen dem Fahrgast auf jeden Fall eine Quittung auszustellen. Diese muß enthalten:
Name und Anschrift des Unternehmers
Art und Umfang der Leistung (Fahrtstrecke)
den Fahrpreis
das Datum
die Unterschrift des Fahrers
und bei Beträgen über 150 € die Steuernummer oder USt-ID. Bei Beträgen über 150 € muss auf der Quittung auch der Mehrwertsteuerbetrag und die Steuer- oder Umsatzsteueridentnummer enthalten sein.
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Staffelpreise
20 Blocks: 69,90 EUR (83,18 EUR)
50 Blocks: 149,80 EUR (178,26 EUR)
100 Blocks: 171,70 EUR (204,32 EUR)
250 Blocks: 264,40 EUR (314,64 EUR)
50 Blocks: 149,80 EUR (178,26 EUR)
100 Blocks: 171,70 EUR (204,32 EUR)
250 Blocks: 264,40 EUR (314,64 EUR)
