Informationen
Mietwagenquittungen haben andere Voraussetzungen als Verzehrquittungen. Bei Personanbeförderungsfahrten ist auf Verlangen dem Fahrgast auf jeden Fall eine Quittung auszustellen. Diese muß enthalten:
Name und Anschrift des Unternehmers
Art und Umfang der Leistung (Fahrtstrecke)
den Fahrpreis
das Datum
die Unterschrift des Fahrers
und bei Beträgen über 150 € die Steuernummer oder USt-ID. Bei Beträgen über 150 € muss auf der Quittung auch der Mehrwertsteuerbetrag und die Steuer- oder Umsatzsteueridentnummer enthalten sein.
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Staffelpreise
8 Blocks: 49,75 EUR (59,20 EUR)
16 Blocks: 74,50 EUR (88,66 EUR)
24 Blocks: 97,25 EUR (115,73 EUR)
32 Blocks: 118,00 EUR (140,42 EUR)
40 Blocks: 129,50 EUR (154,10 EUR)
16 Blocks: 74,50 EUR (88,66 EUR)
24 Blocks: 97,25 EUR (115,73 EUR)
32 Blocks: 118,00 EUR (140,42 EUR)
40 Blocks: 129,50 EUR (154,10 EUR)
