Informationen
Mietwagen-Quittungen haben andere Voraussetzungen als Verzehr-Quittungen. Bei Personenbeförderungsfahrten sollte der Fahrer auf Verlangen dem Fahrgast auf jeden Fall eine Quittung auszustellen. Diese muss enthalten:
Name und Anschrift des Unternehmers
Art und Umfang der Leistung (Fahrtstrecke)
den Fahrpreis
das Datum
die Unterschrift des Fahrers
und bei Beträgen über 150 € die Steuernummer oder USt-ID. Bei Beträgen über 150 € muss auf der Quittung auch der Mehrwertsteuerbetrag und die Steuer- oder Umsatzsteueridentnummer enthalten sein.
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Staffelpreise
16 Blocks: 47,00 EUR (55,93 EUR)
32 Blocks: 68,00 EUR (80,92 EUR)
64 Blocks: 117,00 EUR (139,23 EUR)
96 Blocks: 139,00 EUR (165,41 EUR)
32 Blocks: 68,00 EUR (80,92 EUR)
64 Blocks: 117,00 EUR (139,23 EUR)
96 Blocks: 139,00 EUR (165,41 EUR)
