Informationen
Kleinbetragsrechnungen
für Rechnungsfahrt mit Schuldanerkenntnis bei Nichtzahlung
Rechnungsfahrt: für Rechnungen von nicht mehr als 150 Euro Gesamtbetrag genügen nach geltendem Recht die vereinfachten Anforderungen. Bei diesen Rechnungen muß keine Steuernummer angegeben werden. Anforderung an die Kleinbetragsrechnung: der vollständigen Namen des Unternehmens, dessen Anschrift, das Ausstellungsdatum, die Menge und Art des Gegenstandes oder der Leistung und der Steuersatz (UStDV - § 33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, UStG - § 14).
Schuldanerkenntnis: Fahrtpreise, die nach Ende der Fahrt aus welchen Gründen auch immer vom Fahrgast nicht bezahlt werden können, sind offene Forderungen, die mit dem Eintrag der Personalausweisnummer und der Unterschrift des Fahrgastes in einem entsprechend gestalteten Schuldanerkenntnis-Formular (Schuldschein mit Verzicht auf Einrede) ohne weitere Mahnung bei Zahlungsverzug (über den vorgegebenen Ausschlusstermin hinaus) sofort eintreibbar sind.
Staffelpreise
25 Blocks: 79,00 EUR (94,01 EUR)
50 Blocks: 119,00 EUR (141,61 EUR)
100 Blocks: 139,00 EUR (165,41 EUR)
