Bei Taxen ist an der rechten unteren Ecke der Heckscheibe ein nach außen und innen wirkendes Schild nach Anlage 3 mit der Ordnungsnummer, die die Genehmigungsbehörde erteilt hat, anzubringen.
2-seitig, gem. der gesetzlichen Vorschriften. Format 150 x 70 mm, Schriftgröße 50 mm. Beidseitig mit identischen Nummern (1 bis 4 Ziffern) gelb + schwarz bedruckt. Mit abgerundeten Ecken.
Für Innenbeklebung in die Heckscheibe.
Vorderseite permantent klebend (wieder ablösbar). Rückseite mit matter Schutzfolie kaschiert. Einfach zu handhaben.
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